Pflanzenschutzmittel und deren Metaboliten im Trinkwasser

Die Analytik von Pflanzenschutzmittelrückständen in Wasser bzw. Trinkwasser stellt andere Anforderungen an ein Prüflabor als der Nachweis in Obst und Gemüse oder auch verarbeiteten Lebensmittelmatrizes. Im ifp Institut für Produktqualität wurde eine spezielle Trinkwasser-Multimethode für die sensitive Bestimmung von insgesamt 464 Wirkstoffen und Metaboliten (inklusive Phenoxycarbonsäuren/saurer Herbizide) etabliert. Nach einer speziellen Extraktion erfolgt die Bestimmung mittels HPLC-MS/MS bzw. GC-MS/MS.

Darüber hinaus bieten wir auch Einzelanalysen an, welche mit der Multimethode nicht erfasst werden können, z. B.:

Wie gelangen Pflanzenschutzmittel ins Wasser?

In der konventionellen Agrarwirtschaft werden Pflanzenschutzmittel großflächig auf den Feldern ausgebracht, um die Ernteerträge zu sichern. Im ökologischen bzw. Bio-Landbau hingegen ist die Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel untersagt. Es ist jedoch kaum möglich, beide Anbautypen derart voneinander abzugrenzen, dass z. B. eine witterungsbedingte Abdrift auf benachbarte Felder oder Gewässer ausgeschlossen werden kann. Hinzu kommt, dass selbst bei sachgemäßem Einsatz in der konventionellen Landwirtschaft Rückstände ins Grund- und Trinkwasser gelangen können. Dabei spielen Faktoren wie die Bodenbeschaffenheit und die chemischen Eigenschaften des jeweiligen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes eine Rolle. Neben den Pestiziden selbst können auch ihre teils giftigen Abbauprodukte (Metaboliten) das Wasser kontaminieren.

Gesetzlicher Höchstgehalt für Pestizidrückstände im Trinkwasser

Die Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch wurde europaweit durch die EG-Richtlinie 98/83/EG geregelt und mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in national geltendes Recht umgesetzt. Gemäß der Trinkwasserverordnung darf kein einzelner Pflanzenschutzmittelwirkstoff bzw. kein relevantes Abbau- oder Reaktionsprodukt den in Anlage 2 Teil 1 aufgeführten Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) im Trinkwasser überschreiten. Darüber hinaus darf bei Mehrfachrückständen die Summe der Einzelstoffe den Grenzwert von 0,5 µg/L nicht überschreiten. Für die persistenten Insektizide Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und dessen Metabolit Heptachlorepoxid gilt ein deutlich niedrigerer Grenzwert von 0,03 µg/L.