Legionellenprüfung gemäß Trinkwasserverordnung

Als zugelassenes Trinkwasserlabor ist das ifp für die Durchführung der klassischen mikrobiologischen Methode zur Legionellenprüfung (einschließlich der fachgerechten Probennahme) gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) akkreditiert. Der Legionellennachweis nimmt im Labor aufgrund des langsamen Wachstums der Legionellen 10 Tage in Anspruch. Am Ende dieser Zeit liegt ein quantitatives Ergebnis vor, das in sogenannten koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml angegeben wird.

Von gewachsenen positiven Kolonien bietet das ifp darüber hinaus auch eine Serotypisierung an. Hier besteht die Möglichkeit, z. B. nach einem Krankheitsfall zwischen verschiedenen Serogruppen von Legionella pneumophila und anderen Spezies zu unterscheiden.

Untersuchungspflicht für öffentliche und gewerbliche Trinkwasseranlagen

Die regelmäßige Überwachungspflicht für Legionellen betrifft alle Unternehmer und sonstigen Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, sofern aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und es zu einer Vernebelung des Trinkwassers (z. B. Dusche) kommt. Die Legionellenuntersuchung ist mindestens einmal jährlich (öffentliche Großanlagen) bzw. alle drei Jahre (gewerbliche Großanlagen) an mehreren repräsentativen Probennahmestellen durchzuführen. Das Vorhandensein solcher Probennahmestellen hat der Unternehmer/Inhaber der Trinkwasser-Installation sicherzustellen. Die Bewertung erfolgt gemäß TrinkwV 2001 Anlage 3 Teil II.

Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Anforderungen

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes der TrinkwV 2001 sind gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 7 der Trinkwasserverordnung folgende Punkte durchzuführen.

§16 Trinkwasserverordnung

(1) Meldung an das Gesundheitsamt, wenn der technische Maßnahmenwert überschritten ist.

(7) Wird dem Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e bekannt, dass der in Anlage 3 Teil II festgelegte technische Maßnahmenwert überschritten wird, hat er unverzüglich

  • 1. Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese
    Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein
    anerkannten Regeln der Technik einschließen,
  • 2. eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
  • 3. die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.

Der Unternehmer und der sonstige Inhaber teilen dem Gesundheitsamt unverzüglich die von ihnen ergriffenen Maßnahmen mit. Zu den Maßnahmen nach Satz 1 haben der Unternehmer und der sonstige Inhaber Aufzeichnungen zu führen oder führen zu lassen.

Was bedeutet eine Überschreitung des Technischen Maßnahmenwertes?

Gemäß Trinkwasserverordnung liegt der Technische Maßnahmenwert für Legionellen bei 100 KBE je 100 ml.

Die generelle Meldepflicht an das Gesundheitsamt für den Bestand an Großanlagen zur Trinkwassererwärmung wurde durch die Zweite Änderungsverordnung wieder abgeschafft. Stattdessen müssen Großanlagen nun erst bei Überschreitung des Technischen Maßnahmenwertes gemeldet werden.
Ist der technische Maßnahmenwert überschritten, deutet dies auf Mängel im System hin, und der/die Betreiber/in ist verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen. Hierzu sollten nur befähigte Sachverständige beauftragt werden, wie sie z.B. bei der SHK-Innung Berlin gelistet sind.

Nach erfolgter Sanierung/Desinfektion müssen weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Empfehlungen zu Untersuchungsintervallen sind aus den DVGW-Arbeitsblättern W 556 und W 551 abzuleiten. Die Untersuchungen sollten hier aber auch in Absprache mit entsprechenden Sachverständigen und dem Gesundheitsamt durchgeführt oder von diesen begleitet werden.

Was sind Legionellen?

Legionellen siedeln sich bevorzugt in Warmwasserleitungssystemen an. Unter den Legionellen ist besonders Legionella pneumophila, als Auslöser der Legionärskrankheit (einer schweren Lungenentzündung) gefährlich. Das optimale Wachstum von Legionellen liegt bei einer Temperatur von 20 bis 50 °C und wird durch ein entsprechendes Nährstoffangebot, z. B. einem Biofilm in Wasserleitungen und/oder Sedimente wie Rost und Kesselstein begünstigt.

Die Diagnose einer Erkrankung mit Legionella pneumophila ist auch für den erfahrenen Arzt nicht leicht, da das Krankheitsbild oft einer „normalen“ Lungenentzündung ähnelt. Modernste molekularbiologische Nachweismethoden erlauben es heute, diese gefährlichen Erreger bereits in sehr kurzer Zeit nachzuweisen und damit frühzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen.