27.01.2022

Die neue Bio-Verordnung tritt in Kraft

Seit dem 01.01.2022 sind für Öko-Lebensmittel neue EU-Rechtsvorschriften in Kraft getreten. Die neue Bio-Basis-Verordnung (EU) 2018/848 und die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 enthalten dabei einige Neuerungen im Vergleich zu vorherigen Rechtsvorschriften.

Bisher konnten nur lebende und unverarbeitete Erzeugnisse, Saatgut, Pflanzenvermehrungsmaterial, verarbeitete Lebens- und Futtermittel sowie Produkte aus Aquakultur und Imkerei die Bezeichnung „Bio“ tragen.  Künftig können auch andere Erzeugnisse wie zum Beispiel Hefe, Mate, Meersalz und traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis eine Biozertifizierung erhalten. Außerdem enthält die Verordnung nun auch Vorgaben zur Verwendung von Desinfektions- und Reinigungsmitteln in verarbeitenden Betrieben sowie Bestimmungen zum absichtlichen Eintrag von Nanomaterialien.

Auch wenn die Kennzeichnungsvorschriften für vorverpackte Bio-Lebensmittel weitestgehend gleichbleiben, können aufgrund einiger Neuerungen Anpassungen in bestehenden Deklarationen nötig werden. Es wurden beispielsweise Änderungen für die Verwendung von Aromen vorgenommen. Aromen fallen unter die Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs und müssen somit bei einer Bio-Auslobung in die Berechnung des Anteils landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit einbezogen werden. Auch die Liste der für Bio-Lebensmittel zugelassenen Zusatzstoffe wurde teilweise modifiziert. Die Liste erlaubt zukünftig weitere Zusatzstoffe und die Anzahl der Stoffe, welche aus ökologischer Produktion stammen müssen, erhöht sich.

 

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Quellen:
https://www.oekolandbau.de/verarbeitung/bio-zertifizierung/rechtliche-grundlagen/die-neue-bioverordnung-aenderungen-fuer-verarbeiter/
https://oekolandbau.de/bio-im-alltag/bio-wissen/was-bringt-die-neue-eu-oeko-verordnung/
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0848&from=DE
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1165