29.03.2023

Erfüllen Ihre Produkte die gesetzlichen Höchstgehalte für anorganisches Arsen und Gesamtarsen?

Bisher waren nur Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Reis und Reiserzeugnissen in der EU geregelt. Anfang März wurden mit der Verordnung (EU) 2023/465 neue Höchstgehalte für anorganisches Arsen für verschiedene Warengruppen wie Babynahrung, Fruchtsäfte und Nektare sowie ein neuer Höchstgehalt für Gesamtarsen in Salz veröffentlicht werden.

Die Verordnung trat am 26. März 2023 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Lebensmittel, die rechtmäßig vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ablauf ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.

Unsere Analysenmethoden ermöglichen Ihnen den Nachweis von Arsen in Lebensmitteln unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Regelungen.

Neben der Analyse des Gesamtarsengehalts mit ICP-MS bieten wir auch die Spezialanalyse der Arsenspezies (anorganisches oder organisches Arsen) an. Hierfür werden nach saurer Extraktion die Arsenspezies mittels HPLC aufgetrennt und mit Hilfe von ICP-MS detektiert. Unser kompetentes Team vom ifp stellt für Sie sicher, dass Ihre Produkte den aktuellen und künftigen rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.