26.01.2021
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 in Bezug auf die Höchstgehalte an 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureester sowie Glycidol-Fettsäureester in bestimmten Lebensmitteln
Seit dem 01.01.2021 gelten neben den bestehenden Höchstmengenregelungen für hydrolysierte Pflanzenproteine und Sojasoße erstmalig Höchstmengenregelungen in Bezug auf 3-MCPD und seine Fettsäureester (FSE) in bestimmten Lebensmitteln.
Die VO (EG) Nr. 1881/2006 wurde durch die VO (EU) 2020/1322 angepasst. In diesem Zusammenhang fand auch eine Erweiterung der zu berücksichtigenden Lebensmittelgruppen statt. Pflanzliche Öle und Fette wurden um die Kategorie von Fischölen und Öle anderer marine Organismen erweitert.
Die Höchstgehalte für 3-MCPD- und Glycidol-FSE sind nun für folgende Lebensmittelgruppen anzuwenden:
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Höchstgehalte für |
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Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-FSE, ausgedrückt als 3-MCPD |
Glycidol-FSE, ausgedrückt als Glycidol |
Pflanzliche Öle und Fette, für den Endverbraucher, oder zur Verwendung als Zutat |
NEU |
unverändert |
Fischöle und Öle anderer mariner Organismen, für den Endverbraucher, oder zur Verwendung als Zutat |
NEU |
NEU |
Pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen, für die Herstellung von (Getreide-) Beikost für Säuglinge und Kleinkinder |
NEU |
NEU: Fischöle und Öle anderer mariner Organismen |
Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (in Pulverform und flüssig) |
NEU |
unverändert |
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder (in Pulverform und flüssig) |
NEU |
unverändert |
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Ausnahme für native Öle (z.B. natives Olivenöl) hier gibt es keine Anforderungen, da aufgrund des nativen Charakters (keine Raffination) keine Glycidol-FSE, 3-MCPD und 3-MCPD-FSE enthalten sein sollten. |
Lebensmittelunternehmen soll ausreichend Zeit gegeben werden, Ihre Produktionsprozesse anpassen zu können. Deshalb können Produkte die vor dem 01.01.2021 in Verkehr gebracht wurden bis zu den unten genannten Stichtagen vermarktet werden:
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Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-FSE, ausgedrückt als 3-MCPD |
Glycidol-FSE, ausgedrückt als Glycidol |
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Höchstgehaltüberschreitung bei Produkten die vor dem 01.01.2021 in Verkehr gebracht wurden: |
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Pflanzliche Öle und Fette, für den Endverbraucher, oder zur Verwendung als Zutat |
Vermarktung bis: è Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum |
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Fischöle und Öle anderer mariner Organismen, für den Endverbraucher, oder zur Verwendung als Zutat |
Vermarktung bis: è 30. Juni 2021 |
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Fischöle und Öle anderer mariner Organismen, für die Herstellung von (Getreide-) Beikost für Säuglinge und Kleinkinder |
Vermarktung bis: è 30. Juni 2021 |
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Säuglingsanfangs- und Folgenahrung (in Pulverform und flüssig) |
Vermarktung bis: è 30. Juni 2021 |
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Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder (in Pulverform und flüssig) |
Vermarktung bis: è 30. Juni 2021 |
Zusammengesetzte Lebensmittel, die nicht unter die in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 fallen wie z.B. Feinbackwaren, frittierte Lebensmittel, Nuss-Nougat-Cremes usw., werden nach wie vor mittels Risikoabschätzung unter Berücksichtigung des TDI (Tolerable daily intake, für 3-MCPD und 3-MCPD-FSE) und des MoE (Margin of Exposure; für Glycidol-FSE) bewertet.