14.12.2016

Nicht zugelassener Textilfarbstoff „Reactive Red 195“ in Lebensmitteln

Nachdem im August dieses Jahres eine RASFF-Meldung über den nicht zugelassenen Farbstoff „Reactive Red 195“ in Fruchtkonzentrat aus Mexiko publik wurde, haben Wissenschaftler der Universität Hohenheim sich im Journal „Food Control“ mit dem Nachweis des Textilfarbstoffes in einem vorgeblichen „Hibiskus- und Rote-Beete-Extrakt“ beschäftigt.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind bereits vorab online abrufbar gewesen und liegen nun auch als Print-Veröffentlichung in der Dezember-Ausgabe des Journals vor.

Fotolia 56683377 MDer untersuchte Pflanzenextrakt, der als natürliches, färbendes Lebensmittel ohne Zusatzstoffkennzeichnung verkauft wurde, hatte den Verdacht mehrerer Lebensmittelhersteller erregt, da er eine außergewöhnlich kräftige Färbung verlieh, die auch sehr licht- und hitzestabil war. Die Hersteller wandten sich daraufhin an die Uni Hohenheim mit der Bitte, den Farbstoff genauer zu untersuchen.

Mit der angewandten Methode (HPLC-PDA-MS/MS = Flüssigkeitschromatographie mit Photodioden-Array und gekoppelter Massenspektrometrie) ließen sich jedoch die für Rote Beete charakteristischen Betalaine nur in Spuren nachweisen, während die vorgeblichen Hibiskus-Anthocyane komplett fehlten. Es fand sich jedoch ein unbekanntes Pigment, welches in einer weiterführenden Vergleichsuntersuchung tatsächlich als „Reactive Red 195“ identifiziert werden konnte. Dabei handelt es sich um einen Textilfarbstoff, dessen Eigenschaft, sich untrennbar mit organischen Stoffen zu verbinden, einen Nachweis im verarbeiteten Lebensmittel praktisch unmöglich macht.

„Reactive Red 195“ ist ein Azofarbstoff. Lebensmittel, die mit zugelassenen Azofarbstoffen gefärbt wurden, müssen einen Warnhinweis über eine mögliche Beeinträchtigung der Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern tragen. „Reactive Red 195“ hingegen ist als Textilfarbstoff für die Verwendung in Lebensmitteln generell nicht zugelassen.

Foto: © Wolfgang Mücke - Fotolia.com