Süßungsmittel

Der Begriff Süßungsmittel ist ein Sammelbegriff für synthetische und natürliche Verbindungen, die einen süßen Geschmack besitzen. Zu den Süßungsmittel zählen sowohl Zuckeraustauschstoffe als auch Süßstoffe. Zuckeraustauschstoffe sind Zuckeralkohole, die im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker), den Insulin- und Blutzuckerspiegel kaum beeinflussen. Sie besitzen eine ungefähre Süßkraft wie die von Saccharose. Süßstoffe hingegen besitzen eine deutliche höhere Süßkraft, sie reicht bis zum 500fachen von Haushaltszucker. 1 Das primäre Anwendungsgebiet für Süßstoffe sind sogenannte „Light-Produkte“, deren Brennwert im Vergleich zum zuckerhaltigen Produkt deutlich vermindert ist.

Zugelassene Süßungsmittel und Kennzeichnung in der EU

Die Verwendung von Süßungsmitteln in einem Lebensmittel unterliegt rechtlichen Höchstmengenbeschränkungen und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Gemäß Anhang III der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Lebensmittel, die ein oder mehrere zugelassene Süßungsmittel enthalten mit dem Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels versehen werden. Im selbigen Anhang befinden sich weitere besondere Angaben, die bei der Verwendung bestimmter Süßungsmittel/Süßstoffgruppen in der Kennzeichnung angegeben werden müssen. Produkte, die Aspartam enthalten, müssen z.B. zusätzlich den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ auf dem Etikett tragen. Die Angabe variiert jedoch abhängig davon, ob lediglich die E-Nr. aufgeführt ist, oder die spezifische Bezeichnung der Zutat.

Seit 1. Juni 2013 gilt die VO (EG) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe. Im Anhang II Teil B Nr. 2 sind alle Süßungsmittel gelistet, die je nach Lebensmittelkategorie Anwendung finden dürfen. Derzeit sind folgende Substanzen zugelassen:

  • E 420 - Sorbit
  • E 421 - Mannit
  • E 950 - Acesulfam K
  • E 951 - Aspartam
  • E 952 - Cyclamat
  • E 953 - Isomalt
  • E 954 - Saccharin
  • E 955 - Sucralose
  • E 957 - Thaumatin
  • E 959 - Neohesperidin DC
  • E 960 - Steviolglycoside
  • E 961 - Neotam
  • E 962 - Aspartam-Acesulfamsalz
  • E 964 - Polyglycitolsirup
  • E 965 - Maltit
  • E 966 - Lactit
  • E 967 - Xylit
  • E 968 - Erythrit
  • E 969 - Advantam

Im ifp Institut für Produktqualität erfolgt die Bestimmung der Süßungsmittel mittels HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie). Gerne steht Ihnen unser Team beratend zur Seite.

 Quelle:
https://www.lebensmittellexikon.de/s0000030.php